Ob altersgerechter Umbau der eigenen Aussenbereiche oder der Erwerb eines bereits barrierefrei sanierten Kaufobjekts, Eigentümer profitieren in der Regel immer. Fördermittel und Zuschüsse lassen sich auch dann beantragen, wenn kein aktueller Bedarf, also keine körperliche Einschränkung besteht, die einen Umbau rechtfertigen. Lediglich die geforderten Kriterien und Formalitäten müssen eingehalten werden, um in den Genuss von Förderung oder Zuschuss zu kommen und damit nicht nur das eigene Grundstück „alterssicher“ zu machen, sondern auch den Wert langfristig zu erhalten.
Notwendige Umgestaltungen in folgenden Bereichen können erforderlich werden und werden auch gefördert
Büro für Gartenplanung
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