Fördermittel beantragen im Aussenbereich für Ihren Garten

Was wird gefördert?

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmassnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten KFZ-Stellplätzen sowie deren Überdachung
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
  • Sonstige Wohnumfeldmassnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten.

2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmassnahmen wie Überdachungen

3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren

Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der Umbaumassnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

 

Ausführliche Info auf den Seiten der KFW-Bank zum Thema

ALTERSGERECHTER UMBAU - KREDIT

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/index-2.html


Wie Sie den Fiskus an den Gartenumbaukosten beteiligen

Wer seinen Garten nach dem Winter instand setzen lässt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Hausbesitzer können dabei laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin zwei Steuerboni ausschöpfen.

 

Hausbesitzer haben zwei Möglichkeiten: Erstens dürfen sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden oder Rasenmähen in der Steuererklärung Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro geltend machen. Zweitens lassen sich bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen - etwa solche für die Erneuerung von Gehwegplatten.

Lassen Hausbesitzer ihren gesamten Garten neu gestalten, wird der Steuernachlass laut Haus & Grund allerdings nicht gewährt - bei einer Umgestaltung dagegen schon. In jedem Fall müssen Steuerzahler dem Finanzamt auf Nachfrage die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.

 

Im Falle einer beauftragten Gartenplanung/Umplanung zur Barrierefreiheit, sind wir Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.